Agri Resources GROUP
GLÄUBIGERABSTIMMUNG ANLEIHE 2021/2026
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Anleihegläubiger stimmen sämtlichen von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlussgegenständen mit erforderlicher Mehrheit zu
Luxemburg, 18. März 2024 – AGRI RESOURCES GROUP S.A. (die “Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung über die 2021/2026 Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A287088, WKN: A28708) (die „Schuldverschreibungen“) im Zeitraum vom 13. März (0:00 Uhr) bis zum 15. März 2024 (24:00 Uhr) das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht hat, wie der als Abstimmungsleiter tätige Notar mitteilte.
An der Abstimmung über die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlüsse (Tagesordnungspunkte (TOP) 1 – 5) haben bei der Abstimmung ohne Versammlung Anleihegläubiger im Nennwert von EUR 27.205.000 teilgenommen, was einer Präsenz von 54,41% entspricht, die über dem erforderlichen Quorum von mindestens 50% liegt. Die teilnehmenden Anleihegläubiger haben die folgenden Beschlüsse mit der erforderlichen relevanten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst:
• TOP 1: Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre bis zum 17. März 2028 (Zustimmung von 95,96%);
• TOP 2: Beschlussfassung über die Thesaurierung der Zinsen bis zur Rückzahlung (Zustimmung von 95,83%);
• TOP 3: Beschlussfassung über die Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen (Zustimmung von 95,92%);
• TOP 4: Beschlussfassung über die Anpassung von Kündigungsgründen (§ 10 (1) Absatz 1 und § 10 (1) (d) der Anleihebedingungen; Streichung des Kündigungsgrundes gemäß § 10 (1) (f) der Anleihebedingungen sowie Anpassung von § 10 (1) (g) der Anleihebedingungen (Zustimmung von 95,87%); und
• TOP 5: Beschlussfassung über die Streichung bestimmter Verpflichtungserklärungen der Emittentin gemäß § 11 (1) und § 11 (3) Absatz 1 und 2 der Anleihebedingungen (Zustimmung von 95,88%).
Der durch Ergänzungsantrag eines Anleihegläubigers auf die Tagesordnung aufgenommene TOP 6, der einen Beschluss über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger beinhaltete, erreichte ein Quorum von 52,65% (EUR 26.327.000 der anwesenden Anleihen), wurde aber nicht angenommen, da 97,57% gegen den Ergänzungsantrag stimmten.
Die Gesellschaft wird nun die neue Geschäftsstrategie weiter vorantreiben.
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Auf Verlangen eines Anleihegläubigers, der an der Abstimmung ohne Versammlung der Agri Resources Group S.A. vom 13. März 2024 bis zum 15. März 2024 teilgenommen hat, wird diesem Anleihegläubiger innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abstimmungszeitraums eine Kopie des notariellen Protokolls über die Abstimmung ohne Versammlung zusammen mit den dazugehörigen Anhängen zur Verfügung gestellt.
Innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung wird auf Verlangen eines Anleihegläubigers eine Abschrift des Teilnehmerverzeichnisses der Abstimmung ohne Versammlung übermittelt, sofern dem Verlangen ein geeigneter Eigentumsnachweis in Textform (§ 126b BGB) in Form einer Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts über das Eigentum des Antragstellers an einer oder mehreren Schuldverschreibung(en) der Agri Resources Group S.A. beigefügt ist.